BDZ Bezirksverband Hessen
Gewerkschaftlicher
Rechtsschutz.
Als BDZ-Mitglied stehen Ihnen die Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Vertretung vor Gericht. Stellen Sie Ihren Antrag hier online: Fragen beantworten, Unterlagen hochladen, fertig.
Zwei Arten von Rechtsschutz
Beratungsrechtsschutz
- Was?
- Rechtliche Erstberatung durch Juristinnen und Juristen der dbb Dienstleistungszentren.
- Wann?
- Bei rechtlichen Fragen rund um Ihr Dienst- oder Arbeitsverhältnis.
- Wohin?
- Antrag an den Bezirksverband Hessen.
Verfahrensrechtsschutz
- Was?
- Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren – jede über die Beratung hinausgehende Vertretung nach außen, ggf. schon im Widerspruchsverfahren.
- Wann?
- Wenn ein Rechtsstreit anhängig ist oder werden soll bzw. eine Vertretung nach außen erforderlich oder gewünscht ist.
- Wohin?
- Antrag an die Bundesgeschäftsstelle.
Fristen beachten
Schritt für Schritt zum Rechtsschutz
- 1
Beratungsrechtsschutz beantragen
Antrag online ausfüllen und an den Bezirksverband Hessen senden. Wichtig: Schon jetzt eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung und alle relevanten Unterlagen beifügen, um später keine Zeit zu verlieren.
- 2
Beratung durch dbb-Juristinnen und -Juristen
Nach Prüfung vermittelt der Bezirksverband die Beratung durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum. Die Juristinnen und Juristen nehmen unaufgefordert Kontakt mit Ihnen auf.
- 3
Ggf. Verfahrensrechtsschutz beantragen
Wird ein gerichtliches Verfahren oder eine Vertretung nach außen erforderlich, stellen Sie den Antrag auf Verfahrensrechtsschutz an die Bundesgeschäftsstelle. Die Bundesleitung entscheidet auf Grundlage der Erstberatung.
- 4
Beauftragung des dbb Dienstleistungszentrums
Bei Gewährung wird das regional zuständige dbb Dienstleistungszentrum beauftragt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen in ständigem Austausch mit Ihnen.
Voraussetzungen für die Rechtsschutzgewährung
- Aktive BDZ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Entstehung der Rechtsschutzangelegenheit
- Unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit
- Rechtsgebiet: Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs- oder Arbeitsrecht sowie gewerkschaftliche Tätigkeit
- Hinreichende Erfolgsaussichten (bei Verfahrensrechtsschutz)
- Kein Missverhältnis zwischen Aufwand und Rechtsschutzziel (keine Bagatellsachen)
- Kein Rechtsschutz durch Dritte (z. B. private Rechtsschutzversicherung oder Dienstherr)
- Rechtzeitige Antragstellung – nachträgliche Kostenübernahme ist ausgeschlossen
- Anerkennung der Rechtsschutzrichtlinien des BDZ
Bereit? Ihr Antrag dauert nur wenige Minuten.
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